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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Grundsatz

1.1. Anwendungsbereich

Ist nichts Anderes schriftlich vereinbart, gelten für alle Werbeaufträge und die damit verbundenen Dienstleistungen ausschliesslich diese „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ (AGB) von Make Some Noise GmbH. „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ (AGB) von Vertragspartnern werden ausdrücklich ausgeschlossen, auch wenn diese ausschliessliche Geltung beanspruchen.

1.2. Definition

Als Werbeauftrag gemäss diesen AGB’s gelten alle Verträge zwischen Make Some Noise GmbH und einem Werbeauftraggeber, deren Inhalt und Leistungen in der Auftragsbestätigung genauer zu umschreiben sind. Als Werbeauftraggeber gelten Werbetreibende oder deren Agenturen.

1.3. Bestimmungen für Agenturen

Make Some Noise GmbH nimmt Werbeaufträge von Agenturen nur entgegen, wenn diese den Namen des Werbetreibenden offenlegen. Wird der Werbeauftraggeber von einer Agentur vertreten, kann sich der Werbeauftraggeber nur durch Zahlung an Make Some Noise GmbH von seiner Zahlungspflicht befreien.

1.4. Make Some Noise GmbH

Make Some Noise GmbH handelt auf eigene Rechnung und in eigenem Namen. Zu diesem Zweck schliesst Make Some Noise GmbH in eigenem Namen und auf eigene Rechnung Verträge mit dem Werbeträger bzw. Werbeauftraggeber ab.

1.5. Beizug Dritter

Make Some Noise GmbH ist jederzeit berechtigt, Dritte zur Erfüllung ihrer vertraglichen Pflichten beizuziehen.

2. Abschluss des Werbevertrags

 

2.1. Zustandekommen

Offerten von Make Some Noise GmbH haben eine Gültigkeitsdauer von zwei Wochen. Ein Werbeauftrag kommt erst zustande nach unterzeichneter Offerte und nach Versendung der Auftragsbestätigung durch Make Some Noise GmbH an den Werbeträger bzw. Werbeauftraggeber. Diese Auftragsbestätigung ist auch dann gültig, wenn sie per Email an den Werbeträger bzw. Werbeauftraggeber versendet wird.

2.2. Vorbehalte

Die Bestimmungen über Preisänderungen in Ziff. 4.2 bleiben vorbehalten.

2.3. Anlieferung der Grundlagenmaterialien

Der Werbeauftraggeber ist verpflichtet, Make Some Noise GmbH das für die Distributionsform (Aufschaltung, Ausstrahlung etc.) der Werbung das notwendige Grundlagenmaterial (insb. Werbemittel und – motive, Grafiken, Texte und Videos), in dem von Make Some Noise GmbH verlangten Format bis spätestens zu den angegebenen Terminen vor dem bestätigten Distributionstermin, auf eigene Kosten zur Verfügung zu stellen.


Im Einzelfall können die Vorlaufzeiten aufgrund von speziellen Bestimmungen abweichen. Make Some Noise GmbH informiert in einem solchen Fall den Werbeauftraggeber schnellstmöglich.

2.4 Freigabe der Werbemittel

Ohne anderslautende Vereinbarung, gelten die von Make Some Noise GmbH gestalteten Werbemittel ohne Prüfung durch den Werbeauftraggeber als abgenommen. Verlangt der Kunde eine Abnahme der Werbemittel, steht Make Some Noise GmbH das Recht zu, marginale Anpassungen (z.B. zur Performanceverbesserung) auch nachträglich, ohne weitere Prüfung durch den Werbeauftraggeber anzubringen.

2.5. Recht auf Ablehnung

Make Some Noise GmbH sowie die Werbeträger behalten sich auch bei rechtsverbindlichen Werbeaufträgen vor, vom Werbeauftraggeber gelieferte Werbemittel aus rechtlichen, sittlichen, diskriminierenden oder ähnlichen Gründen abzulehnen. Make Some Noise GmbH ist insbesondere dazu berechtigt, Werbemittel wegen deren Herkunft, Inhalt, Form oder technischer Qualität abzulehnen.

2.6. Rechte aus Herstellung Werbemittel durch Make Some Noise GmbH

Wird Make Some Noise GmbH vom Werbeauftraggeber mit der Herstellung von Werbemittel beauftragt, so verbleiben sämtliche daraus entstehenden Rechte insbesondere Urheberrechte aus dem Werk bei Make Some Noise GmbH. Dem Werbeauftraggeber wird ein zeitlich und örtlich unbeschränktes, nicht übertragbares Nutzungsrecht am Werbemittel zum Zwecke der Werbung eingeräumt, welches mit dem Preis für das Werbemittel abgegolten ist.

3. Ausführung des Werbevertrages

3.1. Grundlagen

Ein von Make Some Noise GmbH rechtswirksam abgeschlossener Werbeauftrag verpflichtet Make Some Noise GmbH zur Ausführung des Auftrages gemäss der Auftragsbestätigung.

3.2. Distribution

Sofern nicht anders vereinbart, ist Make Some Noise GmbH frei in der Wahl der Distributionskanäle zur Erreichung der Kampagnenziele.

3.4. Messung der Leistung

Für die Messung der von Make Some Noise GmbH erbrachten Leistungen ist ausschliesslich das von Make Some Noise GmbH verwendete Programm massgebend. Die Messung der Leistung erfolgt, soweit nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wird, nach der Anzahl der Engagements gemäss detailliertem Endreporting.

3.5. Mängel

Wird die Anzahl der vereinbarten Engagements wegen höherer Gewalt (auch technische Störungen) oder anderer von Make Some Noise GmbH nicht zu vertretender Umstände nicht innerhalb der Kampagnendauer erreicht, kann Make Some Noise GmbH in Absprache mit dem Werbeauftraggeber die Laufzeit der Kampagne verlängern. Make Some Noise GmbH informiert den Werbeauftraggeber bei erheblichen Verschiebungen. Sofern der Werbeauftraggeber dieser Ankündigung nicht unverzüglich (1 Arbeitstag) schriftlich widerspricht, gilt dies als sein Einverständnis.

3.6. Daten, Laufzeit & Bestimmungen

Bei der Distribution werden Cookies und andere Trackingtechnologien eingesetzt, welche Daten über Laufzeit, Click-Verhalten sowie Anzahl Bannereinblendungen eines einzelnen Werbemittels pro User enthalten. Diese Informationen werden z.B. für Frequency Capping und/oder Behavioral Targeting/Re-Targeting eingesetzt, um die Kampagneneffizienz zu erhöhen. Zudem können solche Daten von Make Some Noise GmbH zu Analyse-Zwecken eingesetzt werden. Weiter speichert Make Some Noise GmbH die vom User eingegeben Daten, analysiert und aggregiert diese Daten zum Zweck der Qualitätskontrolle, Validierung der Echtheit der eingetragenen Daten und zur Ergänzung von bestehenden Datensätzen. Diese Daten sind Eigentum von Make Some Noise GmbH und werden ohne bestimmte Laufzeit gespeichert.

4. Preise

4.1. Grundlagen

Sämtliche von Make Some Noise GmbH publizierten oder offerierten Preise sind individuell auf einen spezifischen Auftrag definiert. Der Projektpreis enthält keine zusätzlichen Kosten, insbesondere keine Produktionskosten sofern nicht anders schriftlich offeriert. Allfällige zusätzlichen Kosten stellt Make Some Noise GmbH gesondert in Rechnung und sind vom Werbeauftraggeber zu bezahlen. Sämtliche Preise verstehen sich exkl. Mehrwertsteuer bzw. jede andere anfallende Steuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe.

4.2. Preisänderungen

Änderungen der publizierten oder offerierten Preise sind jederzeit möglich. Für rechtsgültig zustande gekommene Werbeaufträge sind Preisänderungen nur wirksam, wenn sie von Make Some Noise GmbH mindestens 10 Kalendertage vor Beginn des Projektes angekündigt werden. Im Falle einer Preiserhöhung steht dem Werbeauftraggeber ein Rücktrittsrecht zu. Das Rücktrittsrecht muss innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Erhalt der Mitteilung schriftlich ausgeübt werden. Ohne gegenteilige Mitteilung des Werbeauftraggebers ist Make Some Noise GmbH berechtigt, das Projekt mit den neuen Preisen auszuführen.

5. Rabatte und Kommissionen

5.1. Rabatte

Make Some Noise GmbH kann unter ausdrücklichem Verweis auf Ziff. 5.4 dieser AGB’s auf die publizierten Tarife Nachlässe in Form von Rabatten oder anderen Vergünstigungen gewähren.

5.2. Fixe Rabatte

Feste Jahresabschluss-Rabatte gewährt Make Some Noise GmbH ausschliesslich im Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung bei Vertragsschluss.


5.3. Beraterkommission/Werbeagenturvergütung, weitere Agenturentschädigungen
Agenturen erhalten, sofern sie ihre Kunden beraten oder entsprechende Dienstleistungen erbringen und dies nachweisen können, eine Beraterkommission (Werbeagenturvergütung). Der Werbeauftraggeber ist damit einverstanden, dass Make Some Noise GmbH die Agenturen für speziell zwischen Make Some Noise GmbH und den Agenturen vereinbarten Leistungen, welche bei Make Some Noise GmbH zu einer Aufwandsminderung oder Risikominimierung führen, direkt entschädigen kann.

5.4. Gewährleistung von Agenturen

Agenturen sichern Make Some Noise GmbH die rechtmässige Verwendung der ihnen gewährten Rabatte und Vergütungen zu. Agenturen sichern Make Some Noise GmbH insbesondere zu, dass die Gewährung und Auszahlung der Rabatte und Vergütungennicht zu einer Rechts- oder Vertragsverletzung durch die Agentur führt. Die Agentur sichert Make Some Noise GmbH weiter zu, dass sie ihre Kunden vorgängig, vollständig und transparent über die ihr gegenüber gewährten Rabatte und Vergütungen informiert und dass sie sämtliche Rabatte und Vergütungen ihren Kunden weitervergütet, soweit die vertragliche Beziehung zwischen der Agentur und dem Werbeauftraggeber (Kunde der Agentur) nichts anderes vorsieht.

5.5 Webhosting (Domain und Webseite)

Das Webhosting erfolgt bei der Domain (www-Adresse) bei Hostpoint AG oder wix.com und bei der Webseite bei Wix.com. Die Hostings müssen separat bei der Offerte oder Rechnung ausgewiesen und sind nicht Bestandteil der erbrachten Leistung. Auf Preisänderungen (z.B. Aboänderungen) bei den zwei Agenturen hat die Make Some Noise GmbH keinen Einfluss und über müssen vom Auftraggeber übernommen werden.

6. Zahlungsbedingungen

6.1. Rechnungsstellung

Make Some Noise GmbH verlangt nach der Unterzeichnung der Offerte eine Anzahlung von 50% des Gesamtauftrages (ab CHF 1'000). Die Umsetzung der Projekte wird gleich nach Eingang der unterzeichneten Offerte und dem Zahlungseingang gestartet. Make Some Noise GmbH behält sich vor, Distributionen, welche ein oder mehrere Monatsende/n überschreiten, monatlich per Ende Monat in Rechnung zu stellen. Der Restbetrag wird nach Beendigung des Projektes in Rechnung gestellt.

6.2. Fälligkeit

Sämtliche Forderungen von Make Some Noise GmbH sind ab dem Rechnungsausstellungsdatum fällig und spätestens 30 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu bezahlen. Falls der Zahlungseingang nicht in den erwähnten 30 Tagen erfolgt, wird das Projekt auf offline gestellt. Die Eigentumsübertragung des Projektes erfolgt ebenfalls erst nach vollständigem Zahlungseingang.

6.3. Rechte bei Zahlungsverzug und Zahlungsschwierigkeiten

Bei Zahlungsverzug ist Make Some Noise GmbH berechtigt, Verzugszinsen von 5% auf den Rechnungsbetrag zu verlangen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens wird vorbehalten. Bei Zahlungsverzug des Werbeauftraggebers oder im Falle von bekannten Zahlungsschwierigkeiten des Werbeauftraggebers bei Eintritt einer wesentlichen Verschlechterung seiner wirtschaftlichen Verhältnisse, ist Make Some Noise GmbH berechtigt, die weitere Distribution von Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen des Werbeauftraggebers abhängig zu machen oder die Distribution zu unterlassen.

7. Gewährleistung und Haftung von Make Some Noise GmbH

 

7.1 Gewährleistung

Make Some Noise GmbH gewährleistet eine den gegebenen technischen Voraussetzungen entsprechende, bestmögliche Erfüllung des Werbeauftrags.

7.2 Haftung

Make Some Noise GmbH und die Werbeträger haften für etwaige Schäden im Zusammenhang mit dem Werbeauftrag, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für Hilfspersonen ist auf Vorsatz beschränkt. Eine weitergehende Haftung, insbesondere eine Haftung für leichte oder mittlere Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Make Some Noise GmbH übernimmt keine Haftung für mittelbare Schäden, einschliesslich entgangenem Umsatz oder Gewinn oder anderen Folgeschäden. In jedem Fall ist die Haftung auf solche Schäden begrenzt, mit deren Eintritt Make Some Noise GmbH bei Vertragsschluss vernünftigerweise rechnen musste. Weitere Ansprüche sind ausdrücklich ausgeschlossen.

8. Haftung und Rechtsgewährleistung des Werbeauftraggebers und Freistellung

8.1. Haftung

Der Werbeauftraggeber bzw. die Agentur, sofern diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt, haften Make Some Noise GmbH für Schäden, die sie schuldhaft durch Mangelhaftigkeit, Verzug oder Nichterfüllung ihrer vertraglichen Pflichten verursachen. Kann die Distribution aus Umständen, die der Werbeauftraggeber zu vertreten hat, nicht vollzogen werden, ist Make Some Noise GmbH berechtigt, dem Werbeauftraggeber die für das Projekt gemäss Auftragsbestätigung geschuldete Vergütung analog den Bestimmungen über die Konventionalstrafe (Ziff. 9.2) in Rechnung zu stellen. Dem Werbeauftraggeber stehen keine Ersatzansprüche zu.

8.2. Rechtsgewährleistung

Der Werbeauftraggeber ist sodann dafür verantwortlich und sichert zu, dass er über sämtliche zur Distribution der Werbeformen in den entsprechenden Werbeträgern erforderlichen Rechte, insbesondere Urheber- und Markenrechte verfügt und räumt Make Some Noise GmbH mit Abschluss des Werbeauftrages die zur Erfüllung des Werbeauftrages erforderlichen Nutzungs- und Bearbeitungsrechte ein. Der Werbeauftraggeber und oder die Agentur, sofern diese in eigenem Namen und auf eigene Rechnung handelt, ist dafür verantwortlich und sichert zu, dass die Werbemittel, -formen und -inhalte weder direkt noch indirekt (d.h. insbesondere über eine Verlinkung zu weiteren Inhalten und Plattformen) gegen Rechte Dritter, insbesondere Urheber-, Namens-, Persönlichkeits- oder Markenrechte verletzen noch gegen andere gewerbliche Schutzrechte oder gegen wettbewerbsrechtliche (UWG, PBV) und weitere Bestimmungen (wie Lotterie-, Spielbanken-, Straf-, Heilmittel-, Alkohol-, Lebensmittelgesetz usw.) und Grundsätze (wie Grundsätze der Lauterkeitskommission) der Schweiz verstossen.

8.3. Freistellung

Sollte Make Some Noise GmbH und/oder ein Werbeträger wegen der Distribution einer Werbeform, insbesondere wegen deren Inhalt, von Dritten aus urheber-, wettbewerbsrechtlichen oder sonstigen Gründen in Anspruch genommen werden, stellt der Werbeauftraggeber Make Some Noise GmbH und/oder den Werbeträger von sämtlichen daraus entstehenden Ansprüchen auf erstes Anfordern frei. Der Werbeauftraggeber bzw. die Agentur verpflichtet sich diesfalls, Make Some Noise GmbH und/oder dem Werbeträger sämtliche Kosten (inkl. Schadenersatzleistung), die Make Some Noise GmbH und/oder dem Werbeträger aus der Prozessführung entstehen, zu ersetzen. Make Some Noise GmbH verpflichtet sich in diesem Zusammenhang, eine allfällige aussergerichtliche Einigung mit einem Dritten nur mit vorgängiger Zustimmung des Werbeauftraggebers oder der Agentur abzuschliessen.

9. Rücktrittsmöglichkeiten

9.1. Make Some Noise GmbH

Make Some Noise GmbH kann von rechtsverbindlich angenommenen Werbeaufträgen jederzeit sofort zurücktreten. In diesen Fällen sind Ansprüche des Werbeauftraggebers ausgeschlossen.

9.2. Werbeauftraggeber, Konventionalstrafe

Ein Rücktritt seitens des Werbeauftraggebers ist nur wirksam, wenn und sobald Make Some Noise GmbH ihm ausdrücklich und schriftlich oder per E-Mail zugestimmt hat. Innerhalb der letzten 10 Kalendertage vor Beginn der Distribution ist ein Rücktritt des Werbeauftraggebers nur gegen eine prozentuale Entschädigung (Konventionalstrafe) gemessen am Nettowert des jeweiligen Werbeauftrages möglich: zwischen 10 und 4 Kalendertage: 50% weniger als 4 Kalendertage: 100% nach Beginn: 100%. Die Beträge verstehen sich inkl. MWST; anwendbar sind die Zahlungsbedingungen gemäss Ziff. 6 AGB.

10. Schlussbestimmungen

10.1. Anwendbares Recht

Auf die vorliegenden AGB’s sowie auf sämtliche mit Make Some Noise GmbH abgeschlossenen Werbeaufträge oder andere Geschäfte findet ausschliesslich schweizerisches Recht Anwendung, unter Ausschluss der Bestimmungen über das internationale Privatrecht.

10.2. Gerichtsstand

Für alle Streitigkeiten aus diesen AGB’s sowie den ihnen zugrundeliegenden Werbeaufträgen oder anderen Geschäften ist unter Vorbehalt der gesetzlichen Rechtsmittel ausschliesslich das Handelsgericht des Kantons Aargau zuständig.

10.3. Schriftlichkeitsvorbehalt

Sämtliche Änderungen, Ergänzungen sowie Nebenabreden und die Aufhebung dieser AGB’s bedürfen der Schriftform.

10.4. Änderung AGB’s

Make Some Noise GmbH ist berechtigt, ihre AGB’s jederzeit zu Ändern. Änderungen der AGB’s werden 10 Werktage vor deren Inkrafttreten auf der Website www.makesomenoise.ch publiziert. Werbeauftraggeber mit laufenden VertrÄgen werden bei solchen Änderungen vorab elektronisch darüber in Kenntnis gesetzt.

10.5. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser AGB’s unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen im Zweifel nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll vielmehr eine Regelung gelten, die in rechtlich zulässiger Weise dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

10.6. Verrechnungsausschluss

Der Werbeauftraggeber verzichtet zum Voraus auf die Verrechnung allfälliger Forderungen.

 

 

Gültigkeit ab: Januar 2020

Make Some Noise GmbH | Metzgergasse 14 | 5000 Aarau

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