top of page
Image by Towfiqu barbhuiya

Datenschutzanpassung nach neuem Datenschutzgesetz (nDSG) 2023

Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die bevorstehenden Änderungen im Datenschutz vor – das neue Datenschutzgesetz (nDSG) 2023 in der Schweiz.

CHF 99.-

Neue
Datenschutzbestimmung
für

Datenschutzanpassung nach neuem Datenschutzgesetz (nDSG) 2023

Willkommen auf unserer Informationsseite zur Datenschutzanpassung gemäss dem neuen Datenschutzgesetz (nDSG) in der Schweiz, das ab dem 1. September 2023 in Kraft tritt. Das nDSG bringt wichtige Änderungen mit sich, die Unternehmen dazu verpflichten, ihre Datenschutzpraktiken zu überarbeiten, um den neuen Anforderungen gerecht zu werden.

 

Bereiten Sie Ihr Unternehmen auf die bevorstehenden Änderungen im Datenschutz vor – das neue Datenschutzgesetz (nDSG) 2023 in der Schweiz. Wir übernehmen die Anpassung Ihrer Datenschutzerklärung für Sie. Im folgenden Abschnitt listen wir die wichtigsten Änderungen auf, die Sie unbedingt kennen sollten.

Wichtige Änderungen im neuen Datenschutzgesetz (nDSG) 2023

Mit dem bevorstehenden Inkrafttreten des neuen Datenschutzgesetzes (nDSG) am 1. September 2023 in der Schweiz stehen bedeutende Veränderungen im Datenschutzrecht an. Wir haben die wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst:

  1. Angleichung an die DSGVO: Das nDSG passt das Schweizer Datenschutzrecht an die EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) an, um internationalen Standards gerecht zu werden.

  2. Informationspflichten: Unternehmen sind verpflichtet, bei der Beschaffung von Personendaten erweiterte Informationspflichten zu beachten. Dabei müssen bestimmte Informationen den betroffenen Personen mitgeteilt werden.

  3. Verzeichnis der Bearbeitungstätigkeiten: Verantwortliche und Auftragsbearbeiter müssen ein Verzeichnis ihrer Datenbearbeitung führen, um Transparenz und Nachvollziehbarkeit zu gewährleisten (ab Unternehmensgrösse > 250 Personen).

  4. Verschärfte Sanktionen: Das nDSG führt strengere Sanktionen für Datenschutzverstösse ein. Unternehmen, die Auskunfts-, Informations- oder Mitwirkungspflichten verletzen, können mit hohen Geldboten belegt werden.

  5. Privacy by Design und Privacy by Default: Datenschutz muss bereits in der Planungsphase von Projekten berücksichtigt werden, um die Sicherheit personenbezogener Daten zu gewährleisten.

  6. Meldung von Datensicherheitsverletzungen: Bei Verletzungen der Datensicherheit, die ein hohes Risiko für die Betroffenen darstellen, müssen Unternehmen den Eidgenössischen Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragten (EDÖB) informieren.

  7. Folgenabschätzung: Bei bestimmten Datenverarbeitungstätigkeiten ist eine Datenschutz-Folgenabschätzung erforderlich, um Risiken für die Betroffenen zu bewerten und angemessene Schutzannahmen zu treffen.

  8. Auftragsbearbeitung: Die Regeln für die Auftragsbearbeitung werden strenger geregelt, um die Verarbeitung personenbezogener Daten durch Dritte zu kontrollieren.

Kontakformular Datenschutz
Unser Angebot für Sie

Unsere Make Some Noise GmbH steht Ihnen zur Seite, um die neuen Datenschutzanforderungen erfolgreich umzusetzen. Wir überarbeiten Ihre Datenschutzerklärung gemäss den neuen gesetzlichen Bestimmungen und gewährleisten, dass Ihr Unternehmen den gesetzlichen Anforderungen entspricht – alles zum Preis von CHF 99.-. Nutzen Sie jetzt unser Kontaktformular und profitieren Sie.

Vom Angebot profitieren

Vielen Dank für Ihre Anfrage! Wir werden Ihre Anfrage zur Erstellung der Datenschutzerklärung durch die Make Some Noise GmbH bearbeiten.

bottom of page